Mit capitain.io bereit
für die E-Rechnung

Automatisierte Verarbeitung und Archivierung von Eingangsrechnungen
Bald verfügbar: E-Rechnungen ausstellen und versenden
Von den Vorteilen der digitalen Buchhaltung profitieren

Die E-Rechnung ist da!

Mit capitain.io sind Sie bereit.

Automatisierte Verarbeitung und Archivierung von Eingangsrechnungen
Bald verfügbar: E-Rechnungen ausstellen und versenden
Von den Vorteilen der digitalen Buchhaltung profitieren

Pflicht zur E-Rechnung ab 1. Januar 2025

Am 1. Januar 2025 wurde die elektronische Rechnung für nationale B2B-Transaktionen eingeführt. E-Rechnungen sind Rechnungen in strukturierten, elektronischen Formaten wie ZUGFeRD oder XRechnungen. Damit werden Papierrechnungen oder PDF-Rechnungen zur Ausnahme.

  • ZUGFeRD: Eine ZUGFeRD-Rechnung kombiniert PDF und XML-Datei
  • XRechnung: Diese Art der E-Rechnung nutzt ein reines XML-Format

E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und archivieren

Ihre Eingangsrechnungen werden automatisiert aufbereitet und validiert und nach der Prüfung und Verbuchung rechtskonform archiviert.

✔ Bildliche Aufbereitung von E-Rechnungen zur Rechnungsfreigabe

✔ Schnellere Bearbeitung und weniger manueller Aufwand

✔ Sicher und fehlerfrei durch automatische Datenerfassung

Bald verfügbar

E-Rechnungen erstellen und versenden

In Zusammenarbeit mit unserem Partner FastBill erstellen Sie professionell gestaltete Rechnungen mit wenigen Klicks. Intuitiv und einfach in der Handhabung

✔ Bildliche Aufbereitung von E-Rechnungen als Vorschau

✔ Eigenes Layout, Logo, Templates und Textbausteine

✔ Erfüllt alle Anforderungen der E-Rechnungspflicht

Vorteile der E-Rechnung

In der zunehmend digitalisierten Geschäftswelt werden E-Rechnungen immer wichtiger. Die gute Nachricht für Sie:
Vieles wird dadurch einfacher.

Effiziente Abläufe

Automatisiertes Einlesen von Rechnungsdaten ermöglicht einen reibungslosen Prozess – von Empfang bis Buchführung.

Mehr Zeit

Der Wegfall manueller Dateneingaben und Prozesse schafft unternehmerische Freiheiten.

Noch sicherer

Keine manuellen Tippfehler mehr und eine vollständige Inhaltserkennung steigern die Qualität Ihrer Buchführung.

Kosten sparen

Reduktion von Ausgaben für Papier, Porto, Druck und Archivierung.

Bessere Zusammenarbeit

Dezentrale Bearbeitung und flexible Arbeitsweisen erleichtern die Zusammenarbeit.

Optimiertes Cash- Management

Schnellere Rechnungsbearbeitung ermöglicht Skontoabzüge und verbessert Zahlungseingänge.

Was ist eine E-Rechnung?

Rechnungen werden heute oft elektronisch verschickt, z. B. als PDF per E-Mail, direkt aus dem Warenwirtschaftssystem.

Für eine E-Rechnung reicht jedoch die elektronische Übermittlung allein nicht aus – sie muss zudem in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) vorliegen.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten Rechnungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, als „sonstige Rechnungen“. Dazu zählen Papierbelege sowie unstrukturierte Dateien wie einfache PDFs, Bilddateien oder E-Mails.

Bei Pflicht zur E-Rechnung hat das strukturierte Format immer Vorrang vor bisherigen Bilddateien.

Was ist eine
E-Rechnung?

Rechnungen werden heute oft elektronisch verschickt, z. B. als PDF per E-Mail, direkt aus dem Warenwirtschaftssystem.

Für eine E-Rechnung reicht jedoch die elektronische Übermittlung allein nicht aus – sie muss zudem in einem strukturierten Format wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) vorliegen.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten Rechnungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, als „sonstige Rechnungen“. Dazu zählen Papierbelege sowie unstrukturierte Dateien wie einfache PDFs, Bilddateien oder E-Mails.

Bei Pflicht zur E-Rechnung hat das strukturierte Format immer Vorrang vor bisherigen Bilddateien.

Prüfschema für Übergangsregelungen bis Ende 2027

Rechnungen werden heute oft elektronisch verschickt, z. B. als PDF per E-Mail, direkt aus dem Warenwirtschaftssystem.

Ob Sie als Unternehmer ab 2025 tatsächlich Ihre Leistungen mittels E-Rechnung abrechnen oder nicht, bleibt zunächst Ihnen überlassen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Übergangsregelung zur Einführung der E-Rechnung geschaffen, die den verpflichtenden Umstieg bis 2028 schrittweise vorsieht. Zudem bestehen für bestimmte Fälle weiterhin Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten Rechnungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, als „sonstige Rechnungen“. Dazu zählen Papierbelege sowie unstrukturierte Dateien wie einfache PDFs, Bilddateien oder E-Mails.

Bei der Pflicht zur E-Rechnung hat das strukturierte Format immer Vorrang vor bisherigen Bilddateien.

Prüfschema für Übergangsregelungen bis Ende 2027

Rechnungen werden heute oft elektronisch verschickt, z. B. als PDF per E-Mail, direkt aus dem Warenwirtschaftssystem.

Ob Sie als Unternehmer ab 2025 tatsächlich Ihre Leistungen mittels E-Rechnung abrechnen oder nicht, bleibt zunächst Ihnen überlassen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Übergangsregelung zur Einführung der E-Rechnung geschaffen, die den verpflichtenden Umstieg bis 2028 schrittweise vorsieht. Zudem bestehen für bestimmte Fälle weiterhin Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht.
Ab dem 1. Januar 2025 gelten Rechnungen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, als „sonstige Rechnungen“. Dazu zählen Papierbelege sowie unstrukturierte Dateien wie einfache PDFs, Bilddateien oder E-Mails.

Bei der Pflicht zur E-Rechnung hat das strukturierte Format immer Vorrang vor bisherigen Bilddateien.

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht?

Die neuen Regelungen für E-Rechnungen sind im Umsatzsteuergesetz geregelt und gelten grundsätzlich ab dem 1. Januar 2025. Dabei ist zwischen der Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen und zur Ausstellung von E-Rechnungen zu unterscheiden. Bis Ende 2027 gibt es noch eine Reihe von Übergangsregelungen.

Ab wann gilt die

E-Rechnungspflicht?

Die neuen Regelungen für E-Rechnungen sind im Umsatzsteuergesetz geregelt und gelten grundsätzlich ab dem 1. Januar 2025. Dabei ist zwischen der Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen und zur Ausstellung von E-Rechnungen zu unterscheiden. Bis Ende 2027 gibt es noch eine Reihe von Übergangsregelungen.

Bereiten Sie sich jetzt auf die E-Rechnungspflicht vor!

In 20 Minuten das Wichtigste auf den Punkt gebracht:
Steuerberater Dirk Albrecht von ETL, dem Konzern hinter der Software capitain.io, informiert zur E-Rechnungspflicht, gibt praktische Hinweise und Handlungsempfehlungen. (Gesetzliche Änderungen nach August 2024 sind in dem Video nicht berücksichtigt)

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen